Missbrauchsmeldesystem

Das Unternehmen betreibt ein Missbrauch-Meldesystem, damit man den Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder gegen Verletzung der Erwartungshaltung des Arbeitgebers, melden kann.

Jeder kann eine Meldung abgeben, der an den Gegenstand der Benachrichtigung betroffen ist, oder um die Richtigstellung einen rechtlich akzeptablen Verbesserungsvorschlag ankündigen kann.

Die Anmeldung kann mit dem Formular auf der Website des Unternehmens erfolgen. In Bezug auf die im Meldesystem gemeldeten Daten gibt es kein spezielles Datenmanagement. Das Benachrichtigungssystem löscht alle Informationen über dritten Personen und andere Daten, die für die Überprüfung der Benachrichtigung nicht relevant sind.

Die Person, die keine anonyme Meldung macht, wird außer der Ermittler nicht bekannt werden. Personenbezogene Daten in Bezug auf die Benachrichtigung sind geheim zu halten.

Die Ankündigungen werden vom Datenschutzbeauftragten des Unternehmens (dem derzeitigen Qualitätssicherungsmanager) zusammen mit dem CEO des Unternehmens geprüft.

Die Frist für die Untersuchung des Berichts beträgt normalerweise 30 Tage, maximal jedoch 3 Monate.

Wenn das Unternehmen eine Maßnahme anwendet, können die personenbezogene Daten der Anmelder verwendet werden, bis das endgültige Verfahren abgeschlossen ist.

Wenn das Unternehmen keine Maßnahmen ergreift, werden die persönlichen Daten innerhalb von 60 Tagen gelöscht.

Informationspflicht:

- für den Anmelder

- die betroffene Person.